Abschreibungsrechner – AfA berechnen
Jährliche Abschreibung, kumulierte AfA und Restbuchwert nach vier Methoden berechnen: linear, degressiv, doppelt-degressiv und leistungsabhängig.
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Linear: AfA = (AK − RW) / ND. Degressiv: AfA = AK · r · (1 − r)^(y−1), r = 1/ND. Doppelt degressiv: wie degressiv mit r = 2/ND. Leistungsabhängig: AfA = (AK − RW) · (u / U). Restbuchwert = AK − kum. AfA, mindestens RW.
Was ist Abschreibung?
Die Abschreibung – steuerlich als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet – ist die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer. Anstatt die Kosten einer Maschine, eines Fahrzeugs oder einer Betriebsanlage vollständig im Anschaffungsjahr als Aufwand zu buchen, verlangen sowohl das Handelsgesetzbuch (§ 253 Abs. 3 HGB) als auch die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 16) eine Verteilung des Aufwands über jene Jahre, in denen das Wirtschaftsgut Erträge erwirtschaftet.
In der Praxis kommen vier Methoden zum Einsatz: die lineare AfA, die degressive AfA, die doppelt-degressive AfA und die leistungsabhängige AfA. Sie unterscheiden sich darin, wie der abschreibungsfähige Betrag über die Nutzungsdauer verteilt wird – gleichmäßig, beschleunigt oder an die tatsächliche Nutzung gekoppelt.
Grundbegriffe
Jede Abschreibungsmethode baut auf denselben zentralen Größen auf:
- Anschaffungskosten (AK) – Kaufpreis zuzüglich aller Nebenkosten, die erforderlich sind, um das Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen: Transport, Montage, Zölle, Notarkosten (§ 255 Abs. 1 HGB).
- Restwert (RW) – der voraussichtliche Erlös am Ende der Nutzungsdauer, z. B. Schrottwert oder geplanter Wiederverkaufserlös. Nach IFRS (IAS 16.53) ist er regelmäßig zu überprüfen; im deutschen HGB-Abschluss wird in der Praxis häufig mit Restwert null gerechnet.
- Abschreibungsfähiger Betrag – AK minus RW. Dies ist der gesamte Betrag, der über die Nutzungsdauer zu verteilen ist.
- Nutzungsdauer (ND) – die voraussichtliche Einsatzdauer in Jahren. Als Orientierung dienen die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF), die für Hunderte von Wirtschaftsgütern branchenspezifische Richtwerte enthalten (z. B. PCs und Notebooks: 3 Jahre; Pkw: 6 Jahre; Büromöbel: 13 Jahre; Produktionsgebäude: 33 Jahre).
- Restbuchwert (BW) – der in der Bilanz ausgewiesene Wert: AK minus kumulierte Abschreibung. Er darf nie unter den Restwert sinken.
Die vier Abschreibungsmethoden
Lineare Abschreibung (AfA)
Das einfachste und weitaus am häufigsten angewandte Verfahren. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist über die gesamte Nutzungsdauer konstant:
D=NDAK−RWDer Restbuchwert sinkt gleichmäßig und erreicht am Ende von Jahr exakt den Restwert.
Geeignet für: Wirtschaftsgüter mit gleichmäßigem Nutzenverlauf – Büroausstattung, Gebäude, Lizenzen, Patente.
Degressive Abschreibung (DB)
Wendet einen festen Prozentsatz auf den jeweils aktuellen Restbuchwert an. Dadurch fallen die Abschreibungsbeträge in den frühen Jahren höher aus und nehmen mit der Zeit ab:
Dy=AK⋅r⋅(1−r)y−1,r=ND1Die kumulierte Abschreibung bis einschließlich Jahr (begrenzt auf den abschreibungsfähigen Betrag) beträgt:
Kum.y=min(AK⋅(1−(1−r)y),AK−RW)Der Restbuchwert nähert sich dem Restwert an, unterschreitet ihn jedoch nie.
Geeignet für: Wirtschaftsgüter, die zu Beginn ihres Einsatzes besonders stark an Wert verlieren.
Steuerrechtlicher Hinweis: Die steuerliche Zulässigkeit der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hängt von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab und kann sich ändern. Nach § 7 Abs. 2 EStG (zuletzt erweitert durch das Wachstumschancengesetz) ist sie unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugelassen worden. Prüfen Sie stets die aktuelle Gesetzeslage.
Doppelt-degressive Abschreibung (DDB)
Identisch mit der degressiven Methode, jedoch mit dem doppelten linearen Satz:
rDDB=ND2Dies beschleunigt den Wertverzehr noch stärker. In angelsächsischen Rechnungslegungssystemen (US-GAAP, IFRS) weit verbreitet; in der deutschen Handelsbilanz seltener anzutreffen, aber zulässig, solange die planmäßige Abschreibung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht.
Geeignet für: Technologiegeräte, Fahrzeuge und andere Wirtschaftsgüter, deren wirtschaftliche Entwertung in den ersten Betriebsjahren am stärksten ist.
Leistungsabhängige Abschreibung (UoP)
Koppelt den Abschreibungsbetrag an die tatsächliche Inanspruchnahme des Wirtschaftsguts statt an den Zeitablauf:
D=(AK−RW)×UuDabei ist die in der Periode erbrachte Leistungsmenge (z. B. Maschinenstunden, produzierte Einheiten, gefahrene Kilometer) und die erwartete Gesamtleistung über die Nutzungsdauer.
Geeignet für: Fertigungsmaschinen mit definierter Gesamtstückzahl, Nutzfahrzeuge (Abschreibung nach km), Bohr- oder Pressgeräte mit Betriebsstundenzähler. Die Methode spiegelt den tatsächlichen Wertverzehr periodengerecht wider: Auslastungsstarke Quartale tragen höheren Aufwand, Stillstandszeiten entsprechend weniger.
Rechenbeispiel
Ein Maschinenbauunternehmen kauft eine CNC-Fräsmaschine für 38.000 €, schätzt einen Restwert von 3.000 € nach 8 Jahren und erwartet eine Gesamtlaufleistung von 200.000 Betriebsstunden. Im ersten Jahr läuft die Maschine 30.000 Stunden.
| Methode | Abschreibung Jahr 1 | Restbuchwert Jahr 1 |
|---|---|---|
| Linear | 35.000 € / 8 = 4.375,00 € | 33.625,00 € |
| Degressiv (r = 12,5 %) | 38.000 € × 0,125 = 4.750,00 € | 33.250,00 € |
| Doppelt degressiv (r = 25 %) | 38.000 € × 0,25 = 9.500,00 € | 28.500,00 € |
| Leistungsabhängig | 35.000 € × (30.000/200.000) = 5.250,00 € | 32.750,00 € |
Dieselbe Maschine erzeugt im ersten Jahr einen Abschreibungsaufwand zwischen 4.375 € und 9.500 € – abhängig allein von der Methodenwahl. Das wirkt sich unmittelbar auf das Betriebsergebnis aus.
Fünfjahresvergleich
Auf Basis typischer Eingaben (AK 50.000 €, RW 5.000 €, ND 5 Jahre) ergibt sich folgende Entwicklung:
| Jahr | Linear | Degressiv | Doppelt degressiv | BW linear | BW doppelt degressiv |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 9.000 € | 10.000 € | 20.000 € | 41.000 € | 30.000 € |
| 2 | 9.000 € | 8.000 € | 12.000 € | 32.000 € | 18.000 € |
| 3 | 9.000 € | 6.400 € | 7.200 € | 23.000 € | 10.800 € |
| 4 | 9.000 € | 5.120 € | 4.320 € | 14.000 € | 6.480 € |
| 5 | 9.000 € | 4.096 € | 1.480 €* | 5.000 € | 5.000 € |
*Im Jahr 5 wird der DDB-Betrag gedeckelt, damit der Restbuchwert nicht unter den Restwert fällt.
Die doppelt-degressive Methode konzentriert rund 71 % des Gesamtaufwands (32.000 € von 45.000 €) in den ersten zwei Jahren; die lineare AfA verteilt ihn gleichmäßig zu je 20 % pro Jahr.
Warum die Methodenwahl wichtig ist
Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung
Beschleunigte Methoden (degressiv, doppelt degressiv) mindern den ausgewiesenen Jahresüberschuss in den frühen Jahren und erhöhen ihn in den späteren Jahren im Vergleich zur linearen AfA. Das kann Rating-Kennzahlen, Kreditkonditionen und ergebnisabhängige Prämien beeinflussen.
Auswirkung auf die Bilanz
Höhere Abschreibungsbeträge in frühen Jahren führen zu einem niedrigeren Buchwert des Anlagevermögens. Unternehmen mit einem großen Anteil vollständig abgeschriebener, aber noch produktiver Anlagen weisen in der Bilanz möglicherweise erheblich weniger aus, als die Anlagen zur Wiederbeschaffung kosten würden – ein wichtiger Faktor bei der Analyse anlagenintensiver Branchen wie Maschinenbau oder Logistik.
Steuerliche Liquiditätswirkung
Abschreibungen sind ein nicht zahlungswirksamer Aufwand und berühren den Kassenbestand nicht direkt. Steuerlich jedoch mindern höhere frühe Abschreibungen die Bemessungsgrundlage und schieben Steuerzahlungen in spätere Perioden. Das verbessert den Liquiditätsspielraum in den Investitionsjahren – ein zentrales Motiv für den Einsatz beschleunigter Methoden, sofern steuerrechtlich zulässig.
Was dieser Rechner nicht abbildet
- Steuerliche AfA-Vorschriften. Die Steuerbilanz folgt eigenen Regeln (§ 7 EStG, BMF-AfA-Tabellen, Sonderabschreibungen nach § 7g EStG für kleine und mittlere Unternehmen). Handels- und Steuerbilanz können erheblich voneinander abweichen.
- Methodenwechsel. HGB und IFRS verlangen eine stetige Anwendung der Abschreibungsmethode; ein Wechsel ist offenlegungspflichtig und erfordert ggf. eine retrospektive Anpassung.
- Komponentenabschreibung. IFRS (IAS 16.43) verlangt, wesentliche Teile eines Vermögenswerts – etwa Tragwerk, Dach und Haustechnik eines Gebäudes – separat abzuschreiben, sofern ihre Nutzungsdauern erheblich voneinander abweichen.
- Außerplanmäßige Abschreibungen. Wenn der erzielbare Betrag eines Wirtschaftsguts unter den Buchwert fällt (Impairment nach IAS 36 bzw. § 253 Abs. 3 HGB), ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen – zusätzlich zur planmäßigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter Abschreibung (AfA)?
Abschreibung (steuerlich: „Absetzung für Abnutzung", kurz AfA) ist die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer.
Da Maschinen, Fahrzeuge und Gebäude über viele Jahre Erträge erwirtschaften, schreiben sowohl das HGB (§ 253 Abs. 3) als auch IFRS (IAS 16) vor, den Aufwand über diese Periode zu verteilen statt ihn vollständig im Anschaffungsjahr zu buchen. Dies entspricht dem Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung.
Lineare oder degressive Abschreibung – was ist der Unterschied?
Die lineare Abschreibung verteilt den abschreibungsfähigen Betrag (Anschaffungskosten minus Restwert) gleichmäßig auf die Nutzungsdauer – der Jahresbetrag ist konstant und leicht planbar.
Die degressive Abschreibung wendet einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an: Der Aufwand ist in den ersten Jahren am höchsten und sinkt danach kontinuierlich. Degressive Methoden sind steuerlich vorteilhaft, weil sie Erträge in frühen Jahren stärker mindern und damit die Steuerlast vorübergehend reduzieren.
Hinweis: Die steuerliche Zulässigkeit der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterliegt länderspezifischen Regelungen und kann sich im Zeitverlauf ändern – prüfen Sie stets die aktuelle Gesetzeslage.
Wie berechnet man die doppelt-degressive Abschreibung?
Die doppelt-degressive Abschreibung (Double Declining Balance, DDB) verwendet den doppelten linearen Satz, angewendet auf den jeweiligen Restbuchwert. Der Satz beträgt 2 / Nutzungsdauer.
Beispiel: Maschine für 40.000 €, Nutzungsdauer 5 Jahre, Restwert 4.000 €. DDB-Satz = 40 %. Jahr 1: 40.000 × 0,40 = 16.000 €; Jahr 2: (40.000 − 16.000) × 0,40 = 9.600 €; Jahr 3: 14.400 × 0,40 = 5.760 €.
Der Restbuchwert fällt nie unter den Restwert – sobald die kumulierte Abschreibung den abschreibungsfähigen Betrag erreicht, werden keine weiteren Beträge gebucht.
Wann ist die leistungsabhängige Abschreibung sinnvoll?
Die leistungsabhängige Abschreibung empfiehlt sich, wenn der Wertverzehr eines Wirtschaftsguts weniger vom Zeitablauf als von der tatsächlichen Inanspruchnahme abhängt – etwa bei Fertigungsmaschinen mit definierter Gesamtstückzahl, Nutzfahrzeugen (Abschreibung nach Kilometerleistung) oder Bohrgeräten (nach Bohrstunden).
Die Jahres-AfA ergibt sich aus (AK − RW) × (Periodenleistung / Gesamtleistung). Die Methode liefert ein periodengerechtes Bild der Kostenstruktur: In auslastungsstarken Perioden steigt der Aufwand, in Stillstandsphasen sinkt er.
Für Wirtschaftsgüter, deren Wertminderung primär durch Zeitablauf oder technologische Alterung entsteht (Gebäude, Patente, Büroausstattung), ist sie weniger geeignet.
Disclaimer
Dieser Rechner bildet handelsrechtliche Standardverfahren (HGB/IFRS) zu Lernzwecken ab. Steuerliche AfA-Regelungen (§ 7 EStG, AfA-Tabellen des BMF, Sonderabschreibungen nach § 7g EStG u. a.) können erheblich von der handelsrechtlichen Abschreibung abweichen und sind von Wirtschaftsgutklasse, Branchen- und Steuerjahr abhängig. Für die korrekte Ermittlung der steuerlichen Abschreibung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
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